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   LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13   

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https://dejure.org/2014,27611
LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13 (https://dejure.org/2014,27611)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.2014 - L 5 R 2239/13 (https://dejure.org/2014,27611)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 2014 - L 5 R 2239/13 (https://dejure.org/2014,27611)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 S 1 SGB 4, § 24 Abs 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 2 SGB 4, § 184 Abs 1 S 1 SGB 6, § 184 Abs 1 S 2 SGB 6 vom 19.12.2007
    Nachversicherung - verspätete Beitragsentrichtung - Erhebung von Säumniszuschlägen vom Nachversicherungsschuldner bei Organisationsverschulden - Annahme eines vorsätzlichen Vorenthaltens iS von § 25 Abs 1 S 2 SGB 4 - 30jährige Verjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf verspätet entrichtete Nachversicherungsbeiträge; Verjährung bei Organisationsverschulden

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf verspätet entrichtete Nachversicherungsbeiträge; Verjährung bei Organisationsverschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R

    Nachversicherung - vorsätzliche Vorenthaltung der Beiträge durch Dienstherrn -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Da der Kläger selbst als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Kenntnisse von bestimmten Umständen haben könne, könne es von vornherein nur darum gehen, inwieweit ihm das Wissen ihrer Organwalter bzw. Bediensteten entsprechend § 166 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuzurechnen sei (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R).

    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehle, müsse sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind, zurechnen lassen (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R; BGH Urt. v. 02.02.1996 - V ZR 239/94).

    Am 27.05.2013 hat die Beklagte gegen das ihr am 06.05.2013 zugestellte Urteil beim LSG Berufung eingelegt und zur Begründung vorgetragen, das SG übersehe, dass sich in dem zitierten Fall des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R) der Dienstherr für die Betreuung der aktiven Beamten und der Durchführung der Nachversicherung ausgeschiedener Beamter unterschiedlicher Behörden bedient habe und die für die Nachversicherung zuständige Dienststelle von der bis dahin zuständigen Behörde nicht über das unversorgte Ausscheiden des Beamten informiert worden sei.

    Da der Kläger die verspätete Zahlung verschuldet habe, sei auch die lange Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV anzuwenden (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R).

    Zur Begründung hat der Kläger ausgeführt, der Fall des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R) sei übertragbar.

    Dies gilt auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, BSGE 100, 215).

    Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptforderung, so dass die Regelungen auch auf die Säumniszuschläge Anwendung finden; der Beitragsschuldner kann auf die Hauptleistung zahlen, etwa weil er hierzu nach beamtenrechtlichen Grundsätzen verpflichtet ist, sich aber gleichwohl wegen einer Nebenforderung auf die Verjährung berufen (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 24).

    Jedenfalls wenn feststeht, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 31).

    Andernfalls liefe die Verlängerung der Verjährung auch bei bedingtem Vorsatz weitgehend ins Leere, denn dann könnte sich ein Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seiner Zahlungspflicht stets mit der Behauptung entziehen, er habe zwar zunächst von seiner Zahlungspflicht gewusst, die geplante Zahlung sei jedoch unterblieben, weil er die Unterlagen verlegt und dann den Vorgang vergessen habe (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 32).

    Denn ebenso wie bei der Frage, ob § 24 SGB IV auf Körperschaften öffentlichen Rechts als Nachversicherungsschuldner anzuwenden ist, besteht auch im Rahmen des § 25 SGB IV kein Grund zu ihrer Bevorzugung (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 33).

    Auch der Realisierung dieser Verpflichtung dient ihre möglichst effektive Bewehrung mit Säumniszuschlägen (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 34).

    Damit kommt die genannte Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris) zur Anwendung mit der Folge, dass die 30-jährige Verjährungsfrist greift und die Beklagte damit zu Recht Säumniszuschläge festgesetzt hat.

    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehlt, muss sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind, zurechnen lassen (im Ganzen zu § 24 Abs. 2 SGB IV: BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 19, m.w.N.).

    Dass im Zusammenhang mit Nachversicherungsfällen es den Behörden verwehrt ist, sich darauf zu berufen, die Nachversicherung sei aus nicht weiter nachvollziehbaren Gründen unterblieben, zeigt die Rechtsprechung des BSG, wenn dort zu § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ausgeführt wird: "Jedenfalls wenn feststeht, dass der Schuldner zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist Kenntnis von der Beitragspflicht hatte und die Zahlung nicht sichergestellt hat, obwohl er hierzu in der Lage war, indiziert dies den im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV erforderlichen Vorsatz (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 31).

    Andernfalls liefe die Verlängerung der Verjährung auch bei bedingtem Vorsatz weitgehend ins Leere, denn dann könnte sich ein Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seiner Zahlungspflicht stets mit der Behauptung entziehen, er habe zwar zunächst von seiner Zahlungspflicht gewusst, die geplante Zahlung sei jedoch unterblieben, weil er die Unterlagen verlegt und dann den Vorgang vergessen habe (BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R, juris-Rn. 32).".

    Soweit der 4. Senat des LSG in der Entscheidung vom 16.11.2007 - L 4 R 2218/05 die Auffassung vertreten hat, allein aus der nicht mehr möglichen Nachvollziehbarkeit des Vorgangs sei es nicht möglich, auf eine innere Willensrichtung zu schließen, kann ihm angesichts der klaren Aussage des BSG in der Entscheidung vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R zur Bewertung angeblich verlegter Unterlagen nicht mehr gefolgt werden.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 - L 4 R 2218/05

    Verjährung von Beitragsforderungen, 30-jährige Verjährungsfrist, vorsätzliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Insoweit werde auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 16.11.2007 (L 4 R 2218/05) verwiesen, worin die genannten Vorkehrungen ausführlich erläutert und für ausreichend erachtet worden seien.

    Dies alles entnehme das SG den von dem Kläger eingereichten Unterlagen - insbesondere der Stellungnahme der Abteilung 3 des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 13.08.2007 sowie der Arbeitsanweisung vom 05.02.1996 - und den Feststellungen des 4. Senats des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 16.11.2007 (L 4 R 2218/05), welches ebenfalls den Kläger des vorliegenden Verfahrens betraf.

    Dies sei auch in dem vom LSG entschiedenen Fall so gewesen (Urt. v. 16.11.2007 - L 4 R 2218/05).

    Das versehentliche Übersehen eines Nachversicherungsfalls erfülle entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht den Tatbestand der leichten Fahrlässigkeit (unter Verweis auf LSG Baden-Württemberg Urt. v. 16.11.2007 - L 4 R 2218/05).

    Der Kläger beruft sich vorliegend darauf, er habe umfangreiche organisatorische Maßnahmen unternommen, um die ordnungsgemäße Sicherstellung der Nachversicherung in seinem Haus zu gewährleisten, was er im Verfahren L 4 R 2218/05 eingehend dargelegt habe.

    Soweit der 4. Senat des LSG in der Entscheidung vom 16.11.2007 - L 4 R 2218/05 die Auffassung vertreten hat, allein aus der nicht mehr möglichen Nachvollziehbarkeit des Vorgangs sei es nicht möglich, auf eine innere Willensrichtung zu schließen, kann ihm angesichts der klaren Aussage des BSG in der Entscheidung vom 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R zur Bewertung angeblich verlegter Unterlagen nicht mehr gefolgt werden.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Für die 30jährige Verjährungsfrist genügt bedingter Vorsatz (BSG Urt. v. 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

    Für den bedingten Vorsatz im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ist ausreichend, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat; ferner reicht es aus, wenn ein anfänglich gutgläubiger Beitragsschuldner vor Ablauf der kurzen Verjährungsfrist bösgläubig geworden ist (BSG Urt. v. 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts schließe indes auch das Außerachtlassen ausreichender organisatorischer Vorkehrungen (sog. Organisationsverschulden) eine unverschuldete Unkenntnis im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV aus (unter Verweis auf BSG Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R).

    Während der 13. Senat des BSG § 276 BGB für anwendbar hält, so dass auch fahrlässiges Verhalten zur Erhebung von Säumniszuschlägen führen kann (BSG Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R, juris-Rn. 23), greift der 12. Senat "in Ermangelung anderer Maßstäbe" auf diejenigen zurückzugreifen, die für die Beurteilung des Vorsatzes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt wurden, so dass (mindestens) bedingter Vorsatz erforderlich wäre (BSG Urt. v. 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG Urt. v. 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R, juris-Rn. 28).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Auch auf verspätet entrichtete Nachversicherungsbeiträge sind Säumniszuschläge zu zahlen (§ 184 Abs. 1 Satz 2 SGB VI idF des Gesetzes vom 19.12.2007, BGBl. I S 3024; für die Zeit vor 01.01.2008: BSG Urt. v. 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R, BSGE 92, 150).

    Auch diese Vorschrift ist auf Nachversicherungsbeiträge entsprechend anzuwenden (BSG Urt. v. 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R, BSGE 92, 150; BSG Urt. v. 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R, BSGE 99, 227).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Jedenfalls dann, wenn es an derartigen organisatorischen Maßnahmen fehle, müsse sich die Organisation das Wissen einzelner Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer diese angesiedelt sind, zurechnen lassen (unter Verweis auf BSG Urt. v. 17.04.2008 - B 13 R 123/07 R; BGH Urt. v. 02.02.1996 - V ZR 239/94).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Die Organisation müsse folglich darlegen, welche Organisationsstrukturen sie geschaffen habe, um entsprechende Informationen aufzunehmen und intern weiterzugeben (unter Verweis auf BGH Urt. v. 15.12.2005 - IX ZR 227/04).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Vielmehr muss der Arbeitgeber (hier der Kläger) eine rechtlich relevante Aufschubentscheidung getroffen haben (BSG Urt. v. 29.07.1997 - 4 RA 107/95, juris-Rn. 26).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Während der 13. Senat des BSG § 276 BGB für anwendbar hält, so dass auch fahrlässiges Verhalten zur Erhebung von Säumniszuschlägen führen kann (BSG Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R, juris-Rn. 23), greift der 12. Senat "in Ermangelung anderer Maßstäbe" auf diejenigen zurückzugreifen, die für die Beurteilung des Vorsatzes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt wurden, so dass (mindestens) bedingter Vorsatz erforderlich wäre (BSG Urt. v. 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG Urt. v. 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R, juris-Rn. 28).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2239/13
    Während der 13. Senat des BSG § 276 BGB für anwendbar hält, so dass auch fahrlässiges Verhalten zur Erhebung von Säumniszuschlägen führen kann (BSG Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R, juris-Rn. 23), greift der 12. Senat "in Ermangelung anderer Maßstäbe" auf diejenigen zurückzugreifen, die für die Beurteilung des Vorsatzes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV entwickelt wurden, so dass (mindestens) bedingter Vorsatz erforderlich wäre (BSG Urt. v. 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; BSG Urt. v. 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R, juris-Rn. 28).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 35/14 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Denn insoweit teilt die Nebenforderung das Schicksal der Hauptforderung (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.4.2014 - L 5 R 2239/13 - Juris RdNr 23; Bigge in Eichenhofer/Wenner, Komm zum SGB I, IV, X, 2012, § 24 SGB IV RdNr 5 und 16; zum Gleichlauf der Verjährungsfristen: BSG Urteil vom 8.4.1992 - 10 RAr 5/91 - SozR 3-2400 § 25 Nr. 4 S 16) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 164/13

    Nachversicherung - Fälligkeit der Beitragsforderung - Zahlungspflicht von

    Diese organisatorischen Maßnahmen haben - wie der vorliegende Fall zeigt - jedoch teilweise nicht gegriffen und sind unvollständig geblieben, weil eine abschließende Ergebniskontrolle nicht stattgefunden hat (Abkehr von der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 16. November 2007 - L 4 R 2218/05 -, in juris; Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. April 2014 - L 5 R 2239/13 -, in juris).
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